Die CSU-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Winterklausur in Wildbad Kreuth, an der auch ich teilgenommen habe, intensiv mit dem zwischen der EU und den USA Freihandelsabkommen TTIP („Transatlantic Trade and Investment Partnership“) auseinandergesetzt. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass ein erfolgreicher Abschluss dieses Handelsabkommens viele Vorteile für die bayerischen Verbraucher und die bayerische Wirtschaft brächte und auch ein starker Impulsgeber für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand wäre. Gerade das Exportland Bayern mit seinen kleinen und mittelständischen Unternehmen würde durch die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen in einem dann entstehenden Wirtschaftsraum von über 800 Mio. Menschen besonders profitieren. Bayern kann nach Berechnungen des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung mit einem Wertschöpfungszuwachs von 1,6 Milliarden Euro und rund 19.500 neuen Arbeitsplätzen rechnen.
CSU stellt klar: „Wir wollen ein Handelsabkommen mit den USA, aber unsere schützenswerten Interessen in der EU, in Deutschland und in Bayern stehen dabei nicht zur Disposition.“
Uns ist durchaus bewusst, dass der Abschluss des TTIP auch mit gewissen Risiken für die hohen europäischen Schutzstandards behaftet ist. Nur wenn diese Risiken in den Verhandlungen frühestmöglich ausgeschlossen werden, kann die entstehende größte Freihandelszone der Welt ihre positiven Wirkungen für Bayern, Deutschland und Europa entfalten.
Die CSU-Landtagsfraktion hat deshalb bereits am 6. Mai 2014 in einem Dringlichkeitsantrag eine Reihe von Maßnahmen gefordert, um bayerische Interessen bei den Verhandlungen über TTIP zu wahren:
So darf es nach unserem Willen durch TTIP keinesfalls zu einer Absenkung des hohen Verbraucherschutzniveaus in der EU kommen.
§ Auch die Kommunale Daseinsvorsorge einschließlich der Trinkwasserversorgung und der bewährten Organisationsstrukturen der Kommunen, der Schutz für sensible Agrarprodukte und die Einhaltung der europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen müssen auf jeden Fall erhalten werden.
§ Außerdem haben wir mehr Transparenz und eine stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen gefordert. Hier hat sich die EU auch schon bewegt, aber wir von der CSU erwarten von ihr hier noch mehr Offenheit.
Unsere Positionen und Forderungen haben wir in Kreuth mit folgender Entschließung noch einmal bekräftigt:
„Wachstum durch Freihandel – mit klaren Leitplanken für TTIP”
Hier die wichtigsten Azsuüge aus der Entschließung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag im Rahmen ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth vom 20. bis 22. Januar 2015
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaften wie CETA, TTIP, TiSA und weitere dienen der Regelung der Globalisierung. Sie sind eine Chance für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes und zum Schutz von Standards. Wir sehen in der TTIP neue wirtschaftliche Chancen, die es mit Blick auf die Zukunft zu nutzen gilt. Mit einem Exportanteil von rund 50 Prozent in der Industrie hat Bayern die Vorteile der Globalisierung zum Nutzen von Unternehmen, Arbeitnehmern und Verbrauchern sowie zum Wohle der Entwicklung unseres Landes ausschöpfen können. Der Handel ist eine wichtige Quelle für den Wohlstand breiter Schichten, für die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft und die Erschließung neuer Märkte.
Vor diesem Hintergrund bieten Freihandelsabkommen dauerhafte und breit angelegte Chancen für die Gegenwart und die Zukunft Bayerns. Dabei steht die Einhaltung unserer hohen Standards in den Bereichen Daseinsvorsorge und Trinkwasser, Umwelt, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Nahrungsmittelsicherheit und des Tierschutzes, Schutz der Privatsphäre, Bildung sowie Rechte der Arbeitnehmer und Verbraucher nicht zur Disposition – reine Kennzeichnungspflichten reichen insoweit nicht. Die Abkommen bieten vielmehr die Chance, diese Standards weltweit zum Maßstab und Beispiel fairen Handels und qualitativ hochwertiger, verbraucherorientierter Produktion zu machen.
Die CSU-Landtagsfraktion befürwortet deshalb die weiteren Verhandlungen mit dem Ziel eines „guten Vertrags“, welcher der Wirtschaft in Bayern – und damit der Bevölkerung – neue Chancen und Vorteile eröffnet und unser hohes Qualitätsniveau sichert.
1. Stand der Verhandlungen
Seit Juli 2013 tagen die EU und die USA in Abständen von rund zwei Monaten. Anfang Februar 2015 findet die achte Verhandlungsrunde in Brüssel statt. Verhandelt wird in 25 Arbeitsgruppen, die Regierungen der Mitgliedstaaten sind nicht unmittelbar beteiligt. EU-Positionen werden aber zuvor im Handelspolitischen Ausschuss, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind, diskutiert und festgelegt. Die Bundesregierung ist hier mit ihren Ressortvertretern beteiligt und stimmt ihre Verhandlungslinie mit Bayern ab.
2. Chancen von TTIP für Bayern
Bayern profitiert vom freien Welthandel, der dadurch wachsenden Wirtschaft und der steigenden Beschäftigung. Wir treten für offene Märkte und für eine Handelsliberalisierung auf der Grundlage klarer, vorhersehbarer und multilateraler – und wo das im Rahmen der WTO nicht möglich ist – bilateral abgestimmter Regeln ein.
§ Große und offene Märkte nutzen unserer heimischen Wirtschaft, indem sie Absatzmöglichkeiten für neue und innovative Produkte schaffen.
§ Die USA sind ein wichtiger Exportmarkt und bedeutender Zielort bayerischer Investitionen. Basis und Ursache der hohen Exporttätigkeit in die USA ist die hohe Nachfrage nach unserer Qualität und Zuverlässigkeit bayerischer Produkte und Dienstleistungen.
§ TTIP kann ein Regelungswerk bieten, das die auf hoher Leistungskraft, Qualität und Verbraucherschutz basierenden Arbeitsplätze in Deutschland sowie das notwendige Wachstum schützt und ausbaut. Es setzt einen positiven Impuls für viele andere europäische Staaten und verbessert damit spürbar die volkswirtschaftliche Gesamtsituation der EU.
§ TTIP eröffnet die Chance, dass die zwei größten Handelsräume der Welt die Grundlage für weltweite Standards und Maßstäbe setzen. Wenn wir diese Chance nicht nutzen, werden andere Akteure, etwa im asiatisch-pazifischen Raum, die künftige Entwicklung des internationalen Handels nach ihren Vorstellungen bestimmen.
§ TTIP bietet große Chancen für Bayerns Schlüsselindustrien wie die Automobilbranche, den Maschinenbau oder die Chemie. Nicht nur Großunternehmen, auch der Mittelstand profitiert von einem Abkommen, das die Grundlage der hohen Exportquoten schützt und ausbaut. Gerade der Mittelstand braucht klare rechtliche Grundlagen, auf denen er sich bewegen kann und welche die erreichten Standards und damit Verkaufsargumente schützen.
§ Allein der Zollabbau ermöglicht aufgrund des großen Handelsvolumens erhebliche Einsparungen für Importeure und Exporteure: Täglich gehen Waren im Wert von etwa 2 Milliarden Euro über den Atlantik.
§ Divergierende technische Vorschriften, Standards und Normen hemmen den transatlantischen Handel. Viele technische Standards in den USA und der EU verfolgen mit verschiedenen Ansätzen das gleiche Ziel. Eine Anerkennung gleichwertiger Standards oder die Abschaffung doppelter Zulassungsverfahren schaffen Kostenvorteile um bis zu 20 Prozent und Synergieeffekte, von denen die kleinen und mittelständischen Unternehmen am meisten profitieren können.
3. Bayerische Interessen bei Standards und Daseinsvorsorge wahren
a) Europäische Schutzstandards erhalten und weltweit etablieren
TTIP und weitere Freihandelsabkommen der EU sollen Maßstäbe für das 21. Jahrhundert setzen, indem bestehende erfolgreiche Regeln und Standards der am weitesten entwickelten Staaten global definiert, festgeschrieben und weiterentwickelt werden. Diese in Verbraucher- und Wirtschaftsangelegenheiten erfolgreichen Schutz- und Sicherheitsstandards (und unser Vorsorgeprinzip) in Bereichen wie Umwelt, Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz sowie anderen Bereichen können und dürfen nicht abgesenkt werden.
§ Beide Verhandlungspartner haben mehrfach bestätigt, dass das bestehende Schutzniveau nicht zur Disposition steht. So wird die EU z.B. nicht ihre Anforderungen an die Zulassung/Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen durch TTIP ändern oder den Import von hormonbehandeltem Fleisch zulassen. Auch amerikanische Chlorhühnchen wird es in Europa nicht geben. Der europäische Schutz für unsere hohen Standards entsprechenden Agrarprodukte muss aufrechterhalten werden.
§ Europa erzeugt hochwertige Nahrungsmittel, denen der U.S.-amerikanische Markt bis jetzt verschlossen ist. Davon sind unter anderem verschiedene Käsesorten und weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse von hoher Qualität betroffen. Auf eine Reihe von Nahrungsmitteln erheben die USA hohe Zölle, etwa auf Fleisch 30 Prozent, auf Getränke bis zu 23 Prozent und auf Molkereierzeugnisse bis zu 139 Prozent. Werden diese Handelsschranken beseitigt, kann das die Ausfuhren der EU in die USA steigern. Das ist gerade für die qualitätsorientierte bayerische Land- und Ernährungswirtschaft eine große Chance, um durch ihre hohe Qualität neue Märkte zu erschließen.
§ TTIP darf nicht zu einer Einschränkung des Schutzes von Agrarerzeugnissen und Nahrungsmitteln mit geschützten Herkunftsbezeichnungen führen. Die innerhalb der EU geltenden Regelungen werden durch TTIP nicht angetastet. Dies hat die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt. Bayerisches Bier muss auch künftig aus Bayern kommen, die Nürnberger Bratwurst aus Nürnberg und die Oberpfälzer Karpfen aus der Oberpfalz. Es geht vielmehr darum, den Schutz auch auf den amerikanischen Markt auszudehnen. Der Umsatz der bayerischen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit herkunftsgeschützten Produkten macht mehr als 10 Prozent der Gesamtumsätze aus. Ein effektiver Schutz dieser Produkte auch auf außereuropäischen Märkten bedeutet daher zusätzliche Exportchancen.
b) Kommunale Daseinsvorsorge sichern
TTIP führt nicht zu einer Liberalisierung und Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge und insbesondere der Wasserversorgung. Darüber wird auch nicht verhandelt.
§ Die EU ist verpflichtet, die Daseinsvorsorge besonders zu schützen, was im Verhandlungsmandat der EU für TTIP auch so festgehalten ist. Sie muss auch garantieren, dass dieser Schutz nicht durch Regelungen in anderen Bereichen des Abkommens unterlaufen wird.
§ Das EU-Angebot an die USA zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte enthält einen Vorbehalt zugunsten der öffentlichen Daseinsvorsorge („Public Utilities-Klausel“) und zudem einen expliziten Vorbehalt zugunsten der Trinkwasserversorgung. Dies stellt sicher, dass die Daseinsvorsorge komplett von den Marktöffnungsverpflichtungen auf allen Verwaltungsebenen einschließlich der Gemeinden ausgenommen ist. Auch die Fragen der Monopole und Konzessionen sind damit berücksichtigt. Im weiteren Verhandlungsverlauf ist (wie beim europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA erfolgreich umgesetzt) sicherzustellen, dass eine erneute Kommunalisierung einmal privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge nicht ausgeschlossen wird.
c) Kulturelle Vielfalt erhalten
Das EU-Mandat schließt audiovisuelle Dienstleistungen aus den Verhandlungen aus, enthält aber keine generelle Ausnahme für die Kultur. Diesen Begriff gibt es im Handelsbereich nicht. Stattdessen verpflichtet das Mandat zur „Förderung der kulturellen Vielfalt“.
§ Die EU und die Mitgliedstaaten unterliegen Verpflichtungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), z.B. bei der Gewährung der Niederlassungsfreiheit für Theaterunternehmen von außerhalb der EU zu gleichen Bedingungen wie für EU-Unternehmen. Hinter GATS kann TTIP nicht zurückfallen. Aber in allen anderen Bereichen umfasst das Verhandlungsangebot der EU wie bei CETA alle Liberalisierungsbeschränkungen, die für die EU und die Mitgliedstaaten wichtig sind.
§ Subventionen sind wie in allen EU-Handelsabkommen von den Verhandlungen ausgeschlossen. Damit kann TTIP das Recht der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen, den Kultursektor (und andere Sektoren) zu unterstützen. Die EU Kommission muss darauf achten, dass dies nicht durch Regelungen in fachfremden Bereichen unterlaufen wird.
d) Bildungsdienstleistungen absichern
Für den Bereich der öffentlich und gemischt finanzierten Bildung enthält das EU-Verhandlungsangebot weitreichende Liberalisierungsbeschränkungen. Tatsächlich ist darauf zu achten, dass der öffentliche Bildungssektor ausschließlich in der Regelungshoheit der nationalen und regionalen Parlamente verbleibt.
§ Im Bereich der rein privat finanzierten Bildung unterliegen die EU und die Mitgliedstaaten Verpflichtungen im Rahmen des GATS, z.B. für privat finanzierte Sprachschulen, Abendschulen, Koch-Kurse o.ä., die auch bei TTIP berücksichtigt werden müssen. Unabhängig von TTIP gelten für ausländische Dienstleister und Investoren im privaten Bildungssektor – ebenso wie für inländische Anbieter – auch weiterhin die in den Mitgliedstaaten aufgestellten nicht diskriminierenden Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Qualifikation sowie die Notwendigkeit von Konzessionen, Lizenzen etc.
e) Meisterbrief und Meistervorbehalt als Gütesiegel garantieren
Meisterbrief und Meistervorbehalt müssen als Gütesiegel erhalten bleiben und dürfen durch TTIP nicht eingeschränkt werden.
§ In TTIP ist eine Klarstellung aufzunehmen, wonach die Mitgliedstaaten weiterhin diskriminierungsfreie Anforderungen an die Berufsqualifikation von Dienstleistern stellen und in anderen Staaten erworbene Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit hin prüfen dürfen. Der Spielraum für Ausnahmen vom Marktzugang darf nicht eingeengt werden.
§ Wie in CETA muss in TTIP ein Rahmen geschaffen werden, um über die gegenseitige Anerkennung von Qualifizierungsnachweisen in reglementierten Berufen zu verhandeln. Ziel muss es sein, die Prüfung der Anerkennung zu beschleunigen und transparent auszugestalten. Eine Absenkung der Qualitätsanforderungen darf nicht erfolgen.
f) Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS)
§ Wir teilen die Haltung der Bundesregierung, wonach aus deutscher Sicht spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen der EU und den USA nicht erforderlich sind, da die USA deutschen Investoren und Deutschland U.S.-Investoren hinreichenden Rechtschutz vor nationalen Gerichten gewähren. Dies haben wir in unserem Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die Ablehnung einer intransparenten Schiedsgerichtsbarkeit ist für viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht ein Grund, TTIP zu misstrauen. Leider bieten noch nicht alle europäischen Staaten die gleiche rechtsstaatliche Qualität wie Deutschland. Dies zu erreichen ist Aufgabe der EU-Kommission als Voraussetzung für hochwertigen und gleichwertigen Rechtsschutz.
§ Sollte es dennoch zu einer Investitionsschutzvereinbarung im Rahmen der TTIP kommen, ist darauf hinzuwirken, dass bestehende Defizite der existierenden Schiedsverfahren beseitigt, rechtsbegriffliche Klärungen geschaffen und Standards gesetzt werden, die den Anforderungen an ein modernes rechtsstaatliches und demokratisches Verfahren in vollem Umfang gerecht werden. Dazu gehört unter anderem, dass Handlungsspielräume der EU sowie der Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen in Bezug auf Gesetze zum Schutz öffentlicher Interessen wie z.B. der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie weiterer Handlungsfelder nicht eingeschränkt werden.
g) Verbesserte Transparenz in den Verhandlungen
Mangelnde Transparenz und die fehlende Einbindung aller relevanten Akteure in die Verhandlungen sind zentraler Kritikpunkt in der Öffentlichkeit.
§ Ohne Vertraulichkeit wird man die Verhandlungen nicht führen können, aber ohne Transparenz wird die Öffentlichkeit das Ergebnis nicht akzeptieren. Die EU-Kommission hat bereits eine Reihe von Initiativen gestartet, um den Informationsfluss und den Austausch zu fördern. Hier sind aber weitere Nachbesserungen erforderlich, um verlorenes Vertrauen wieder zu erlangen.
§ Vor der Paraphierung des Vertragstextes muss die im Verhandlungsmandat vorgesehene unabhängige Nachhaltigkeitsprüfung der Folgen des Abkommens unter Einbindung der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene zwingend durchgeführt werden.
§ Erforderlich ist aber auch mehr Transparenz seitens der USA. Es kann nicht sein, dass die EU-Kommission U.S.-Verhandlungstexte nicht an die Mitgliedstaaten und an das EU-Parlament geben darf (Einsicht nur in einem Leseraum in Brüssel).
h) Einbindung der nationalen Parlamente in den Ratifizierungsprozess
TTIP ist ein gemischtes Abkommen, da auch Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berührt werden. Neben dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament muss eine Ratifizierung daher auch durch alle Mitgliedstaaten erfolgen. Damit haben wir auf Bundesebene maßgeblichen Einfluss. Ohne unsere Zustimmung kann ein Freihandelsabkommen mit den USA nicht zustande kommen. Wir werden die Handelspolitik der Zukunft aktiv mitgestalten und die bayerischen Interessen dabei durchsetzen. Unser Ziel ist ein guter Vertag mit deutlichen Vorteilen für die bayerische Wirtschaft und Chancen, die dadurch eröffnet werden. Als die Anwälte der bayerischen Bevölkerung und Wirtschaft sind wir verpflichtet, in deren Sinne das Beste anzustreben und einer Ratifizierung nur innerhalb der gesetzten Schranken zuzustimmen.