Arbeitnehmer können jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden. Damit wird ihre Arbeit vor Ort mit den Jugendlichen unterstützt. Der Landtag hat am Mittwoch, 14.03.2017, auf Antrag der CSU-Fraktion ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen.

Auch stundenweise Freistellungen werden möglich:

Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Otto Lederer und Klaus Stöttner alle ehrenamtlich Tätigen im Landkreis Rosenheim hin. „Jugendarbeit unterstützen ist der beste Weg, um junge Menschen gegen Radikalisierung und Drogenkonsum zu stärken. Außerdem festigen wir so den Zusammenhalt im ländlichen Raum“, erklärt Otto Lederer, der die Entscheidung im Bayerischen Landtag begrüßt. „Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkommt“, fügt Klaus Stöttner an.

Mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen:

Die CSU reagiert mit der Gesetzesänderung auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Hierzu sollen die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisiert und der Freistellungsanspruch nicht mehr nach Tagen, sondern Veranstaltungen bemessen werden. „Unser Vorschlag schafft mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen. Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter in ihren Unternehmen zu haben. Sie profitieren mittel- und langfristig von diesen wichtigen Eigenschaften, neudeutsch Soft-Skills genannt“, bekräftigten die beiden CSU-Abgeordneten.

Jugendarbeit als Basissäule der Gesellschaft:

Jugendarbeit sei in jedem Fall ein Gewinn für die Gesellschaft. Sie biete jungen Menschen die Chancen, durch eigenes ehrenamtliches Engagement zu aktiven und pflichtbewussten Bürgern heranzureifen. Lederer wies zusätzlich darauf hin, dass die Verbesserungen nicht nur Jugendlichen zugutekämen, sondern auch älteren Erwachsenen, die in der Jugendarbeit aktiv sind. Die Jugendverbände könnten mit dieser ehrenamtlichen Leistung einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, der vom Staat allenfalls mit enormen Mitteln geleistet werden könnte. „Aber selbst mit viel Geld kann der Staat nicht die gleiche Qualität ersetzen, die als gesellschaftlicher Kit durch ehrenamtliche Arbeit entsteht“, zeigte sich Klaus Stöttner überzeugt. Durch die ehrenamtliche Arbeit entstünden Bindekräfte in einer Zivilgesellschaft.

Freistellungen können sich künftig auf 12 Veranstaltungen verteilen:

Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.

Regelung wird in zwei Jahren noch einmal überprüft:

Mehr Organisations- und Planungssicherheit erhalten die Arbeitnehmer und die Jugendorganisationen, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt. Klaus Stöttner und Otto Lederer weiter: „Aber auch die Sorgen der Wirtschaft haben wir sehr ernst genommen. Wir haben eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen.“