Das neue Bayerische Feuerwehrgesetz ist am Mittwoch, 21.06.2017, im Bayerischen Landtag einstimmig beschlossen worden. „Wir stellen jetzt die Weichen dafür, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft noch regen Zulauf haben und für die Zukunft gerüstet sind“, erklären die beiden Landtagsabgeordneten Otto Lederer und Klaus Stöttner nach der Sitzung des Plenums, das damit wichtige Änderungen beschlossen hat.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
„Kernpunkt ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre“, so Otto Lederer zum Ergebnis. Dieser hatte sich als Mitglied des Innenausschusses, der für die Ausarbeitung des Gesetzes zuständig ist, bereits seit vielen Monaten dafür eingesetzt. „Damit wollen wir einerseits das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern, andererseits auch dem Umstand Rechnung tragen, dass unsere Feuerwehrmänner und -frauen trotz ihres Alters immer fitter bleiben“, so Lederer weiter. „Zu diesem Ziel gehört aber auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können“, erklärt Klaus Stöttner. Den Gemeinden werde daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen.
Handschrift der CSU-Fraktion:
Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes trägt auch deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion: „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, so die Abgeordneten Lederer und Stöttner abschließend. Das Gesetz wird am 01. Juli 2017 in Kraft gehen.