Ehrenamt Symbol PixabayBayern ist das Land des Ehrenamts! Um unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen weiter zu stärken, hat das das Bayerische Kabinett jetzt beschlossen, dass sie künftig einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Katastrophe oder ein sonstiges Großschadensereignis handelt. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet.

Die Änderungen im Überblick

– Künftig sollen auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistungen kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren müssen oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen.

– Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden. Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden.

Interessen von Ehrenamtlichen und Arbeitgebern berücksichtigt

Damit kommt der Freistaat vor allem dem Bedarf des Bayerischen Roten Kreuzes entgegen. Die Helfergleichstellung berücksichtigt gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch die Rechte der Arbeitgeber sowie die finanziellen Belange des Staates. Ich begrüße diese Neuregelung, denn sie gewährleistet uns auch in Zukunft ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses.