Eine jährliche finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro für die Geburtshilfe der RoMed Kliniken werden nun die Stadt und der Landkreis Rosenheim erhalten. Dies geben die beiden Rosenheimer Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner und Otto Lederer bekannt: „Werdende Mütter brauchen die Sicherheit, dass es eine qualitativ hochwertige Versorgung vor Ort gibt. Aus diesem Grund ist uns die Unterstützung des Landkreises und der Stadt auch so wichtig!“

Nachdem die Bayerische Staatsregierung ein Förderprogramm zur Unterstützung der Geburtshilfe in Bayern beschlossen hat, haben die beiden Rosenheimer Abgeordneten zum Gespräch mit den Verantwortlichen im Bayerischen Gesundheitsministerium, dem Leiter der RoMed Kliniken, Peter Lenz, und Rosenheims Landrat, Wolfgang Berthaler, geladen. „Durch den Zuschuss wird es eine spürbare Verbesserung für die Geburtshilfe-Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim geben“, so Otto Lederer und Klaus Stöttner.

Auch Rosenheims Landrat, Wolfgang Berthaler, nahm die Nachricht der beiden Abgeordneten dankbar auf: „Gerade im ländlichen Raum ist die flächendeckend verfügbare, medizinische Versorgung für (werdende) Mütter und Kinder sehr wichtig.“ Die Attraktivität der RoMed Kliniken als Wunschgeburtsort, so der Landrat weiter, könne man nun noch weiter steigern.

Pauschalförderung von etwa 40 Euro pro Neugeborenem:

Über die erste Säule des Förderprogramms erhält der Landkreis pro Neugeborenem eine Pauschalförderung in Höhe von etwa 40 Euro vom Freistaat, die direkt in die Förderung der Hebammenversorgung investiert werden muss. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Einrichtung von Vermittlungszentralen oder um Personalrekrutierung handeln.

Die Förderung durch den Freistaat Bayern konnte durch das von der Bayerischen Staatregierung beschlossene „Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern“ ermöglicht werden. Mit einem gesamten Fördervolumen von 30 Millionen Euro pro Jahr unterstützt der Freistaat die Landkreise und kreisfreien Städte, die gesetzlich zur Gewährleistung der stationären Geburtshilfe und Hebammenversorgung verpflichtet sind.

Zum Förderprogramm allgemein:

Das Förderprogramm “Zukunftsprogramm Geburtshilfe” ist in zwei Säulen unterteilt. Im Rahmen der ersten Fördersäule werden Kommunen dabei unterstützt, die Hebammenhilfe sicherzustellen. Hierfür erhalten Landkreise und kreisfreie Städte für jedes neugeborene Kind eine Pauschalförderung.

Mit der zweiten Fördersäule werden besonders defizitäre Geburtshilfestationen in ländlichen Regionen gefördert, die den strikten Kriterien des Förderprogramms genügen. Die entsprechende Förderrichtlinie zum Programm wird derzeit ausgearbeitet.