„115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon profitieren auch die Vereine in unserer Region“, freuten sich die Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner und Otto Lederer. Eine ebenso gute Nachricht: Die Bewilligungsverfahren werden deutlich vereinfacht.
„Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren“, erläuterten die beiden Landtagsabgeordneten und ergänzen: „Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht.“
Die Neufassung der Sportförderrichtlinien zeigt die hohe Wertschätzung, die der Sport im Freistaat Bayern genießt. „Der Sport wird zielgerichtet und zukunftsorientiert gestärkt“ so Stöttner und Lederer. „Das ist von uns als örtlichen Abgeordneten und der gesamten CSU-Landtagsfraktion ein großes Anliegen.