Die Lage für Asylbewerber und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll sich baldig verbessern. Dazu hat das Bayerische Kabinett in seiner ersten Sitzung am Dienstag, 09. September 2014, einen Beschluss mit 14 Punkten verfasst. „Diese tragen vor allem der Notlage vieler minderjähriger Flüchtlingskinder hier in der Region endlich Rechnung“, freut sich der CSU-Landtagsabgeordnete Otto Lederer.

Die wichtigsten Punkte zur Verbesserung der Situation minderjähriger Flüchtlingskinder:

Vor allem ein Beschluss wird die Region aufgrund der zuletzt hohen Aufgriffszahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stark entlasten: So sollen diese künftig nach Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens bayernweit verteilt werden können. „Derzeit müssen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von dem Jugendamt betreut werden, in dessen Wirkungskreis sie aufgegriffen werden. Aufgrund der Grenznähe und wegen der hervorragenden Verkehrsanbindung nach Italien wirkt sich diese Regelung besonders stark auf Stadt und Landkreis Rosenheim aus. Wegen der massiv gestiegenen Aufgriffszahlen fehlen uns nicht nur die Betreuungsplätze, sondern auch das entsprechend ausgebildete Personal“, beklagt Lederer.

Um Engpässe in den stark belasteten Regionen, wie zum Beispiel in Rosenheim, zu vermeiden, wird vom Freistaat darüber hinaus auch eine Änderung des Sozialgesetzbuches VIII – Kinder und Jugendhilfe – forciert. So hat der Ministerrat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes von Sozialministerin Emilia Müller als Gesetzesantrag des Freistaates Bayern in den Bundesrat einzubringen. Konkret bedeutet dies, dass die unbegleiteten Minderjährigen gegebenenfalls auch vor Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens bayernweit verteilt werden könnten.

Doch auch bundesweit sollen die Kinder zukünftig Zuflucht finden. Dies sei ein weiterer sinnvoller Schritt, so Lederer weiter. Der Ministerrat beauftragt demnach das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, dem Ministerrat eine Bundesratsinitiative zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vorzulegen. „Aus innenpolitischer und vor allem auch aus humanitärer Sicht wäre dies eine vernünftige Lösung, um dem starken Zufluchtsstrom und den persönlichen Schicksalen, die hinter jedem einzelnen Flüchtling stehen, gerecht zu werden“, untermauert der Landtagsabgeordnete.

„Ein weiterer Paukenschlag“ der bayerischen Regierung sei eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat Bayern, sagt Lederer: „Die Bayerische Staatsregierung will den Städten und Gemeinden bei den durch die unbegleiteten Minderjährigen hervorgerufenen Kosten unter die Arme greifen. Geplant sind für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt 8,5 Millionen Euro jährlich. Das Geld fließt dabei in Verwaltungskosten und die Forcierung des Ausbaus zentraler Erstaufnahmeeinrichtungen.“

Auch an die Zeit nach der Ankunft und Klärung der persönlichen Verhältnisse der Minderjährigen hat das Bayerische Kabinett gedacht. Um die Beschulung der vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sicherzustellen, erhält das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst den Auftrag, in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat einen eventuellen Mehrbedarf für die Beschulung der Minderjährigen für die Jahre 2014 bis 2016 darzulegen. "Ein wichtiger Schritt, damit uns die schnelle Integration der minderjährigen Flüchtlinge gelingt“, erklärt der Abgeordnete Otto Lederer abschließend.