Hauptherkunftslaender April17

Das Thema Asyl beschäftigt nicht nur die Politiker in den Kommunen, im Bayerischen Landtag oder Bundestag. Es beschäftigt natürlich auch Sie, die Bürgerinnen und Bürger, vor Ort.

Um sachlich zu diesem Thema diskutieren zu können, biete ich Ihnen eine Grundlage mit Daten und Fakten aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Herkunftsländer:

In der aktuellen Grafik sehen Sie die Hauptherkunftsländer der 69.605 Erstantragssteller von Januar bis Ende April 2017. Im gesamten vergangenen Jahr waren es 722.370, 2015 insgesamt 441.899 Erstantragssteller.

Aufteilung Januar bis Ende April 2017: 22,2% Syrien/Arabische Republik, 10,0 % Afghanistan, 9,4% Irak, 6,3% Eritrea, 4,8% Iran/Islamische Republik, 3,5% Somalia, 3,5% Nigeria, 2,9% Türkei, 2,5% Russische Föderation, 2,3% Guinea, 32,5% Sonstige.

Aufteilung Januar bis Ende Dezember 2016: 36,9% Syrien/Arabische Republik, 17,6% Afghanistan, 13,3% Irak, 3,7% Iran/Islam. Republik, 2,0% Ungeklärt, 2,6% Eritrea, 2,0% Pakistan, 2,1% Albanien, 1,5% Russische Förderation, 1,8% Nigeria, 16,5% Sonstige.

Aufteilung Januar bis Ende Dezember 2015: 35,9% Syrien/Arabische Republik, 12,2% Albanien, 7,6% Kosovo, 7,1% Afghanistan, 6,7% Irak, 3,8% Serbien, 2,5% Eritrea, 2,1% Mazedonien, 2,7% Ungeklärt, 1,9% Pakistan, 17,5% Sonstige.

Die Zahlen stammen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Anzahl der Rückführungen:

Erneut ist ein Flugzeug mit 15 abgelehnten Asylbewerbern an Bord nach Afghanistan gestartet. Bayern war mit fünf afghanischen Staatsangehörigen, deren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde, an der vierten Sammelabschiebung des Bundes beteiligt. Neben Bayern beteiligten sich an der Rückführungsaktion auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Im ersten Sammelcharterflug am 14. Dezember 2016 mit 34 Personen, davon acht aus Bayern, beteiligten sich neben Bayern auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Bei der zweiten Sammelabschiebung am 23. Januar 2017 mit 26 abgelehnten afghanischen Asylbewerbern, davon 18 aus Bayern, waren Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz dabei. Von den 18 abgelehnten Asylbewerbern an Bord des dritten Sammelflugs nach Afghanistan waren fünf aus Bayern, vier aus Baden-Württemberg, vier aus Hessen, zwei aus Hamburg, zwei aus Sachsen-Anhalt und einer aus Rheinland-Pfalz.

Derzeit leben in Bayern rund 1.382 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige. Die Daten stammen aus einer Pressemeldung des Bayerischen Innenministeriums vom 27.03.2017.

2016 schoben bayerische Ausländerbehörden bislang mehr als 3.000 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer ab – hauptsächlich in die Westbalkanstaaten. Dies geht aus einer Pressemeldung des Bayerischen Innenministers, Joachim Herrmann, vom 23.11.2016 hervor. Knapp 11.000 Ausländer verließen Bayern bis zum 31.10.2016 freiwillig.

Im Jahr 2015 schoben bayerische Behörden insgesamt 4.195 Ausländer ab. 13.400 Personen beendeten 2015 freiwillig ihren Aufenthalt in Bayern.

Anzahl unerlaubter Einreisen bzw. illegaler Aufenthalte in Bayern in 2016/2017:

Januar2016: 74.677
   Januar2017: 2.028
Februar: 41.600  Februar:  1.723
März: 6.628  März:  1.594
April: 5.555  April  1.436
Mai: 4.396  Mai:  2.199
Juni: 4.059  Juni:  2.058
Juli: 3.333  Juli:  2.596
August: 3.088  August:  2.495
September: 2.747
Oktober: 3.029
November: 3.129
Dezember: 2.783
Das ergibt einen Gesamtjahreszugang von Januar bis März 2017 von 5.345 Personen. Im Gesamtjahr 2016 waren es insgesamt 155.024 Personen. Diese Zahlen errechnen sich aus der Summe der Aufgriffe von Bundespolizei und Landespolizei sowie des Regelzugangs in Aufnahmeeinrichtungen in Bayern abzüglich der Fälle, in denen eine Einreise verweigert wurde.
Offene Asylverfahren:
Ende April 2017 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 232.493. Zum Jahresende 2016 waren rund 450.000 Asylverfahren noch offen, Ende 2015 lag die Zahl bei rund 360.000 offenen Ayslanträgen.
Anerkennung von Asylbewerbern:
Im Jahr 2017 (Januar bis Ende April) wurde laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 285.476 Asylanträge entschieden. 21,5% davon erhielten die Rechtsstellung als Flüchtlinge, darunter auch 1.161 Anerkennungen als Asylberechtigte. Darüber hinaus wurde 18,2% subsidiärer Schutz gewährt, bei 6,6% wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Insgesamt wurden damit 46,3% positive Entscheidungen im Jahr 2017 gefällt.
Im Jahr 2016 (Januar bis Dezember) wurde laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 695.733 Asylanträge entschieden. 36,8% davon erhielten die Rechtsstellung als Flüchtline, darunter auch 2.120 Anerkennungen als Asylberechtigte. Darüber hinaus wurde 22,1% subsidiärer Schutz gewährt, bei 3,5% wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Insgesamt wurden damit 62,4% positive Entscheidungen im Jahr 2016 gefällt.
Im Jahr 2015 (Januar bis Dezember) wurde laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 282.726 Asylanträge entschieden. 48,5% davon erhielten die Rechtsstellung als Flüchtlinge, darunter auch 2.029 Anerkennungen als Asylberechtigte. Darüber hinaus wurde 0,6% subsidiärer Schutz gewährt, bei 0,7% wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Insgesamt wurden damit 49,8% positive Entscheidungen von Anfang Januar bis Ende Dezember 2015 gefällt.
Nähere Informationen zu den Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie hier.