as Thema Asyl beschäftigt nicht nur die Politiker in den Kommunen, im Bayerischen Landtag oder Bundestag. Es beschäftigt natürlich auch Sie, die Bürgerinnen und Bürger, vor Ort.

Um sachlich zu diesem Thema diskutieren zu können, biete ich Ihnen eine Grundlage mit Daten und Fakten aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Herkunftsländer:

In der aktuellen Grafik sehen Sie die Hauptherkunftsländer der 198.317 Erstantragssteller im Jahr 2017. Im Jahr 2016 waren es 722.370, 2015 insgesamt 441.899 Erstantragssteller.

Aufteilung Januar bis Ende Dezember 2017: 24,7% Syrien/Arabische Republik,11,1% Irak, 8,3% Afghanistan, 5,2% Eritrea, 4,3% Iran/Islamische Republik, 4,0% Türkei, 3,9% Nigeria, 3,4% Somalia, 2,5% Russische Föderation, 2,1% Ungeklärt, 30,5% Sonstige.

Aufteilung Januar bis Ende Dezember 2016: 36,9% Syrien/Arabische Republik, 17,6% Afghanistan, 13,3% Irak, 3,7% Iran/Islam. Republik, 2,0% Ungeklärt, 2,6% Eritrea, 2,0% Pakistan, 2,1% Albanien, 1,5% Russische Förderation, 1,8% Nigeria, 16,5% Sonstige.

Aufteilung Januar bis Ende Dezember 2015: 35,9% Syrien/Arabische Republik, 12,2% Albanien, 7,6% Kosovo, 7,1% Afghanistan, 6,7% Irak, 3,8% Serbien, 2,5% Eritrea, 2,1% Mazedonien, 2,7% Ungeklärt, 1,9% Pakistan, 17,5% Sonstige.

Die Zahlen stammen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Anzahl der Rückführungen:

Am 11. Januar 2018 ist vom Flughafen München aus ein bayerischer Sammelcharter Richtung Italien gestartet. An Bord: Zwölf Männer aus afrikanischen Staaten, für deren in Italien gestellte, laufende Asylanträge nach dem Dublin-Abkommen Italien zuständig ist. Nachdem nach Italien zuletzt nur Einzelabschiebungen möglich waren, konnte heute erstmals aus Bayern ein Sammelcharter dorthin starten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lobte die gelungene Zusammenarbeit mit Italien und forderte: „Das Dublin-Abkommen muss künftig immer so konsequent umgesetzt werden wie in diesem Fall. Wir brauchen mehr Sammelabschiebungen, auch in andere europäische Staaten, wenn diese für einen Asylantrag zuständig sind.“ Auch an einem zweiten Abschiebungsflug, der am 11. Januar 2018 vom Flughafen Karlsruhe-Baden aus in den Kosovo startete, war Bayern beteiligt. Direkt aus der Strafhaft heraus wurde ein islamistischer Gefährder zurück in den Kosovo abgeschoben.

Im Jahr 2016 schoben bayerische Ausländerbehörden bislang mehr als 3.000 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer ab – hauptsächlich in die Westbalkanstaaten. Dies geht aus einer Pressemeldung des Bayerischen Innenministers, Joachim Herrmann, vom 23.11.2016 hervor. Knapp 11.000 Ausländer verließen Bayern bis zum 31.10.2016 freiwillig.

Im Jahr 2015 schoben bayerische Behörden insgesamt 4.195 Ausländer ab. 13.400 Personen beendeten 2015 freiwillig ihren Aufenthalt in Bayern.

Hierbei handelt es sich um Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

Anzahl unerlaubter Einreisen bzw. illegaler Aufenthalte in Bayern in 2016/2017:

2016: 155.024
2017: 25.093 2018: 1.896
Januar: 74.677
Januar: 2.028 Januar: 1.896
Februar: 41.600 Februar: 1.723 Februar: 1.860
März: 6.628 März: 1.594 März:
April: 5.555 April 1.436 April:
Mai: 4.396 Mai: 2.199 Mai:
Juni: 4.059 Juni: 2.058 Juni:
Juli: 3.333 Juli: 2.596 Juli:
August: 3.088 August: 2.495 August:
September: 2.747 September: 2.208 September:
Oktober: 3.029 Oktober: 2.233 Oktober:
November: 3.129 November: 2.333 November:
Dezember: 2.783 Dezember: 2.190 Dezember:
Das ergibt einen Gesamtjahreszugang von Januar bis Ende Dezember 2017 von 25.093 Personen. Im Gesamtjahr 2016 waren es insgesamt 155.024 Personen. Diese Zahlen errechnen sich aus der Summe der Aufgriffe von Bundespolizei und Landespolizei sowie des Regelzugangs in Aufnahmeeinrichtungen in Bayern abzüglich der Fälle, in denen eine Einreise verweigert wurde.
Offene Asylverfahren:
Zum Jahresende 2017 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei knapp 68.000, Ende 2016 waren dies noch über 430.000. Ende 2015 lag die Zahl bei rund 360.000 offenen Ayslanträgen. Diese Daten stammen vom Bundesamt füpr Migration und Flüchtlinge.
Anerkennung von Asylbewerbern:
Im Jahr 2017 (Januar bis Ende Dezember) wurde laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 198.317 Asylanträge entschieden. 2,5% davon erhielten die Rechtsstellung als Flüchtlinge, darunter auch 4.359 Anerkennungen als Asylberechtigte. Darüber hinaus wurde 16,3% subsidiärer Schutz gewährt, bei 6,6% wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Insgesamt wurden damit 43,4% positive Entscheidungen im Gesamtjahr 2017 gefällt.
Im Jahr 2016 (Januar bis Dezember) wurde laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 695.733 Asylanträge entschieden. 36,8% davon erhielten die Rechtsstellung als Flüchtline, darunter auch 2.120 Anerkennungen als Asylberechtigte. Darüber hinaus wurde 22,1% subsidiärer Schutz gewährt, bei 3,5% wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Insgesamt wurden damit 62,4% positive Entscheidungen im Jahr 2016 gefällt.
Im Jahr 2015 (Januar bis Dezember) wurde laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 282.726 Asylanträge entschieden. 48,5% davon erhielten die Rechtsstellung als Flüchtlinge, darunter auch 2.029 Anerkennungen als Asylberechtigte. Darüber hinaus wurde 0,6% subsidiärer Schutz gewährt, bei 0,7% wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Insgesamt wurden damit 49,8% positive Entscheidungen von Anfang Januar bis Ende Dezember 2015 gefällt.
Nähere Informationen zu den Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie hier.