Wer übernimmt die hohen Kosten für die Betreuung der jungen unbegleiteten und nun erwachsen gewordenen Flüchtlinge in Bayern? Dies soll in einem Spitzengespräch zwischen dem Bund, dem Freistaat Bayern und den kommunalen Spitzenverbänden bald geklärt werden – wenn es nach den beiden Landtagsabgeordneten Otto Lederer und Klaus Stöttner geht. Ein entsprechendes Schreiben dazu haben die Abgeordneten nun Staatsministerin Ilse Aigner überreicht.
Inhalt des Schreibens:
In diesem fordern die beiden Abgeordneten alle Beteiligten dazu auf, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hier der Antrag im Wortlaut:
„Die Kosten für junge unbegleitet eingereiste Minderjährige und junge, erwachsene Flüchtlinge fordern den Bezirkstag von Oberbayern über die Maßen seiner finanziellen Haushaltssituation. Die vorgelegte Resolution des Bezirkstags von Oberbayern ist daher verständlich und bedarf einer inhaltlichen Diskussion zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bezirkstag von Oberbayern und der Bayerischen Staatsregierung.“
Doch nicht nur der Freistaat Bayern, auch der Bund muss hier seinen Beitrag leisten. „Asylpolitik ist weder eine kommunale noch eine staatliche Aufgabe, sondern liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Vor diesem Hintergrund wäre es mehr als hilfreich, wenn der Bezirk Oberbayern auch den Bund in die Finanzierungsverantwortung nehmen würde“, erklärt Lederer. Der Bezirk Oberbayern hatte jüngst eine Resolution verabschiedet, in der dieser den Freistaat Bayern auffordert, die Kosten für die Betreuung der erwachsen gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge zu 100 Prozent zu übernehmen. Der Kreistag des Landkreises Rosenheim stimmte dieser mit großer Mehrheit zu.
“Einfache, aber ungerechte Lösung!”
Die beiden Landtagsabgeordneten, ebenfalls Mitglieder des Kreisrates, haben diese Resolution jedoch abgelehnt. Dazu Otto Lederer: „Die Bewältigung der Flüchtlingsströme ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund sollten auch alle Ebenen – Bund, Staat und Kommunen – ihren Beitrag dazu leisten. Eine Kostenabwälzung allein auf den Freistaat wäre zwar die einfachste, nicht aber die gerechteste Lösung in dieser Angelegenheit.“
Allgemein muss festgehalten werden, dass der Freistaat Bayern die Kommunen nach Kräften unterstützt und bundesweit eine Vorreiterstellung einnimmt. So werden zum Beispiel nicht nur die Kosten für Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern komplett übernommen – was in vielen anderen Bundesländern nicht der Fall ist -, sondern auch die Kosten für sogenannte „Fehlbeleger“. Hierbei handelt es sich um anerkannte Asylbewerber, die in der zuständigen Kommune keinen Wohnraum gefunden haben und zwischenzeitlich in einer Asylbewerberunterkunft bleiben dürfen. „Unabhängig davon, haben mein Landtagskollege Klaus Stöttner und ich uns in diversen Gesprächen, zum Beispiel mit dem Bayerischen Finanzminister oder Vertretern des Bayerischen Sozialministeriums, für eine anteilige Übernahme der Kosten für die jungen unbegleiteten Erwachsenen durch den Freistaat eingesetzt“, so Lederer abschließend.