bild schuleDie Richtlinien für Familien- und Sexualerziehung, die den Rahmen für die Behandlung dieses sensiblen Themenbereichs an den bayerischen Schulen setzen, werden nun nach über 10 Jahren überarbeitet. Ich stelle Ihnen hier die wichtigsten Informationen dazu in Kürze zur Verfügung.

Selbstverständlich bilden die von der Bayerischen Verfassung vorgegebenen Wertentscheidungen und Bildungsziele auch für die neuen Richtlinien die Basis. Dazu gehört auch weiterhin das „vorrangige Ziel der Förderung von Ehe und Familie“. Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ legen die Richtlinien hierzu fest, dass der Unterricht „die besondere Bedeutung von Ehe und Familie für den Fortbestand von persönlicher und staatlicher Gemeinschaft“ herauszustellen hat. Jede Art von Ideologisierung oder Indoktrinierung im Sinne einer Gleichmacherei ist damit untersagt. Daneben verdeutlichen die Richtlinien, dass – wie bisher – nur wissenschaftlich gesicherte, altersangemessene und ausgewogene Informationen vermittelt werden dürfen. Mit großer Sorgfalt wurde ferner darauf geachtet, dass für den gesamten Themenbereich die bisherige Linie eines behutsamen und sensiblen Umgangs beibehalten wird.

Der Landesschulbeirat, in dem auch die beiden großen Kirchen vertreten sind, wurde über die Änderungen informiert; die Mitglieder hatten die Möglichkeit, Änderungswünsche zurückzumelden. Diese wurden auch nach Möglichkeit berücksichtigt.

Bewusstsein für Umgang mit sexualisierten Medieninhalten schärfen:

Gründe für die Überarbeitung waren vor allem die zunehmende Bedeutung der Prävention sexueller Gewalt und eines bewussten Umgangs mit sexualisierten Medieninhalten. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sexuelle Gewalt einzudämmen, und die Schule kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb wurden die Richtlinien in diesem Bereich vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse aktualisiert, klarer gefasst und erweitert.

Auch angesichts einer zunehmend sexualisierten Lebenswelt unserer Kinder und Jugendlichen muss die Schule aktiv werden. Junge Leute sind besonders empfänglich für medial verbreitete Trends und Wertvorstellungen. Unter anderem über Fernsehen, Internet, Musik und Computerspiele werden sie mit problematischen und verstörenden Inhalten zum Thema Sexualität konfrontiert, wobei oftmals der Zusammenhang von Achtung, Zärtlichkeit, Liebe und Sexualität aufgehoben und ein bedenkliches Männer- und Frauenbild vermittelt wird. Gemäß den neuen Richtlinien sollen die Schülerinnen und Schüler nun Kompetenzen dafür entwickeln, mediale Botschaften kritisch zu hinterfragen und selbstbestimmter mit Medien umzugehen.

Welche Themen weiter behandelt werden:

Die zeitliche Schiene der Vermittlung sensibler Inhalte der Familien- und Sexualerziehung wurde beibehalten. So enthält der Grundschullehrplan aus dem Jahr 2000 die gleichen Themen wie der neue LehrplanPLUS und die neuen Richtlinien. Jeder Art von Frühsexualisierung wird in Bayern auch weiterhin eine klare Absage erteilt.

Beibehalten wurde auch das Thema „Sexuelle Orientierung“. Bereits die derzeit noch gültigen Richtlinien aus dem Jahr 2002 sehen konkret das Thema „Persönliche und soziale Aspekte der Homosexualität“ in weiterführenden Schulen vor. In den neuen Richtlinien ist das Thema „Sexuelle Orientierung“ entsprechend dem heutigen Stand der Erkenntnis und seiner Relevanz aktualisiert worden. So legen die Richtlinien beispielsweise fest, dass die Vielfalt der Lebensformen und unterschiedliche sexuelle Orientierungen dabei vorurteilsfrei von der Lehrkraft angesprochen werden.

Ebenfalls beibehalten wurde die Möglichkeit zur Einbeziehung außerschulischer Experten. In vielen Bereichen ist es für die Schulen eine Selbstverständlichkeit, außerschulische Fachleute, zum Beispiel Zeitzeugen, einzubeziehen. Entsprechende Möglichkeiten im Bereich der Familien- und Sexualerziehung wurden bereits mit den Richtlinien von 2002 eröffnet.

Außerschulische Experten können Unterricht ergänzen:

Allerdings wird in den neuen Richtlinien der Umgang mit außerschulischen Experten in diesem sensiblen Themenbereich erstmals klar gefasst und reglementiert:

Demnach können für besondere Fragestellungen und Zielsetzungen unter Einbeziehung des/der sogenannten „Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung“ (eine vom Schulleiter bzw. der Schulleiterin benannte Lehrkraft der Schule) zwar außerschulische Experten den Unterricht an weiterführenden Schulen ergänzen. Für Inhalt, Qualität und Durchführung der gemeinsamen Aktivität bleibt dabei jedoch stets die Lehrkraft verantwortlich. Der/Die Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung prüft alle Angebote externer Anbieter zur Familien- und Sexualerziehung und stellt sicher, dass jede außerschulische Zusammenarbeit im Einklang mit den Richtlinien geschieht. Die Schulleitung sorgt für die Einhaltung der Richtlinien. Befürchtungen im Hinblick auf Indoktrination von Schülerinnen und Schülern durch die gelegentliche Einbeziehung außerschulischer Experten sind daher unbegründet.