Ehrenamt Symbol PixabayCSU-Landtagsabgeordnete fordern Erleichterung für Ehrenamtliche bei den Aufwandsspenden. Ehrenamtlich Tätige können in ihrer Steuererklärung Spritkosten oder andere Auslagen geltend machen und dadurch ihre Steuerlast minimieren. Bisher müssen die Ehrenamtlichen alle drei Monate nach Fälligkeit des Erstattungsanspruchs schriftlich erklären, dass sie auf die Auszahlung der Aufwendungen verzichten. Diese Drei-Monats-Regel soll nun durch eine Jahresfrist ersetzt werden, so die beiden Landtagsabgeordneten Otto Lederer und Klaus Stöttner.

Diesen Bürokratieabbau für die ehrenamtlich Tätigen fordern nun auch die Finanzminister der Länder auf Initiative des Freistaats Bayern vom Bund ein. „Diese Erleichterung in der Dokumentationspflicht wäre ein wichtiger Schritt in diesen besonderen Zeiten“, erklärt Lederer. Damit unterstütze Bayern einmal mehr seine ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger. „Dies ist ein Zeichen von Solidarität und Anerkennung“, fügt Lederer an.