Wenn man nach den „Geheimnissen“ der bayerischen Erfolgsgeschichte nach dem 2. Weltkrieg fragt, werden viele Faktoren genannt: Die Bereitschaft, das noch immer stark agrarisch geprägte Land zu einem modernen Industriestaat zu entwickeln, die gelungene Integration der über 2 Millionen Heimatvertriebenen und vor allem die Aufnahme der Sudetendeutschen als neuen 4. Stamm Bayerns, der Fleiß der Aufbaugeneration und der folgenden Generationen sowie auch eine in Deutschland und Europa einmalige politische Kontinuität und Stabilität.
All das wäre aber nicht möglich gewesen, wenn unsere „Verfassungsväter“ nicht vor genau 70 Jahren ein Gesetzeswerk erarbeitet hätten, das dafür bis heute das starke Fundament bildet. Die Bayerische Verfassung trat am 8. Dezember 1946 in Kraft und gab dem neuen „Freistaat Bayern“ die Grundlage seiner staatlichen Existenz. Sie ist geprägt von einem betont föderalistischen und historisch untermauerten Staatlichkeitsanspruch, vom christlichen Staats- und Menschenbild sowie von Gemeinwohl-Vorstellungen sowohl christlich-konservativer als auch sozialdemokratischer Denktraditionen.
Neben der in ihr festgeschriebenen Garantie der Grundrechte und der Festlegung von Grundpflichten wurde durch sie ein demokratischer „Freistaat“ mit einem Zweikammersystem aus Landtag und Senat, einer starken Staatsregierung und einem unabhängigen Verfassungsgerichtshof geschaffen. Die Bayerische Verfassung ist in 4 Hauptteile gegliedert und enthält insgesamt 188 Artikel. In den ersten drei Artikeln ist festgelegt,
– dass Bayern ein Freistaat ist,
– dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und
– dass Bayern ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat ist.
Nur wenige Verfassungsänderungen notwendig
Ich finde es bewundernswert, dass es den „Verfassungsväter“ 1946 unter schwierigsten Bedingungen und in relativ kurzer Zeit gelungen ist, ein Gesetzeswerk zu schaffen, dessen Kern bis heute nicht verändert werden musste. Die bisherigen Verfassungsänderungen spiegelten vor allem gesellschaftliche Veränderungen wider wie zum Beispiel 1984 die Aufnahme des Umweltschutzes als Aufgabe mit Verfassungsrang für Staat, Gemeinden und Körperschaften.
Die 5 Verfassungsänderungen, die 2013 vom Landtag und dann von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger per Volksentscheid beschlossen wurden, haben wichtige Weichen für die Zukunft Bayerns gestellt:
1. Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen (Änderung von Art. 3)
2. Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl (Änderung Art. 121)
3. Stärkung der Mitwirkungsrechte des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union (Änderung von Art. 70)
4. Schuldenbremse (Änderung von Art. 82)
5. angemessene Finanzausstattung der Gemeinden
70 Jahre Bayerische Verfassung: „Die Beste, die es gibt!“
Die Bayerische Verfassung ist deshalb auch im Alter von 70 Jahren das starke Fundament des Freistaats, auf das wir wirklich stolz sein dürfen! Ich stimme deshalb Dirk Walter zu, der am 29. November seinen Kommentar im Münchener Merkur unter die Überschrift gestellt hat: „70 Jahre Bayerische Verfassung: Die Beste, die es gibt“.